Abstract
Eine Grundregel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist die „relative Stabilität“: ein fester Verteilungsschlüssel der EU-Höchstfangmengen auf die Mitgliedstaaten. Ein Problem dieses festen Verteilungsschlüssels ist, dass er auf historischen Fängen aus den 1970er Jahren beruht, die nicht mehr der heutigen Zusammensetzung der Fänge und der Flotten entsprechen. Hauptgründe sind die Änderungen in der Verteilung der Arten durch den Klimawandel und der Verlust an Fangoptionen durch den Brexit. In der Konsequenz können Fischer die verfügbaren Ressourcen nur noch bedingt ausnutzen. Zusätzlich dürfen quotierte Arten nach Einführung der Anlandepflicht 2015 nicht mehr zurückgeworfen werden und die Fischerei muss eingestellt werden, sobald die Quote einer Art in einer gemischten Fischerei ausgeschöpft ist. Zahlreiche Ausnahmeregelungen aus der Anlandepflicht versuchen diesen Fehler zu heilen, aber die Ausnahmen konterkarieren das Ziel der Verringerung unerwünschter Beifänge. Das aktuelle System ermöglicht den Tausch von Quoten zwischen den Nationen als Möglichkeit für mehr Flexibilität. Allerdings sind die bürokratischen Auflagen hoch und durch den Brexit haben sich die Tauschoptionen mit dem Vereinigten Königreich verschlechtert. Einige der deutschen Fischereien, wie beispielsweise die Fischerei auf Kaisergranat, sind jedoch essenziell auf den Tausch angewiesen. Auch innerhalb Deutschlands werden die Fangquoten nach einem festen Schlüssel vergeben, was die Flexibilität auf nationaler Ebene beschränkt. Allerdings gibt es derzeit keine echte Alternative zur relativen Stabilität. Anpassungen des Schlüssels und eine größere Flexibilität wären jedoch sinnvoll.